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GESETZLICHE PRÜFUNGEN

Alles für die Sicherheit.

Prüfplakette fällig? Wenn es um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, dann sind Sie bei der ANSH in besten Händen. Mit modernsten Diagnosegeräten prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren. Und sollten etwaige Mängel festgestellt werden, dann können diese – nach vorheriger Absprache mit Ihnen – umgehend behoben werden. Das spart Ihnen wertvolle Zeit und Kosten und macht Sie schnell wieder mobil.

Wir sind anerkannter Betrieb für folgende Prüfungen:

HU – Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Die Aschaffenburger DEKRA-Niederlassung befindet sich direkt auf unserem Betriebsgelände, so dass wir durchgehend und flexibel die HU-Prüfung* abnehmen können. Gerne bereiten wir Ihr Fahrzeug auf die anstehende HU vor und beseitigen schon vorab etwaige Mängel, so dass Ihrer neuen Plakette nichts mehr im Wege steht.

* Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, durchgeführt durch Prüfingenieure einer amtlich anerkannten Überwachungsinstitution.“

AU – Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), daher werden beide Prüfungen zusammen durchgeführt (für PKWs und LKWs – Diesel oder Benzin).

SP – Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO

Prüfung aller sicherheitsrelevanten, verschleiß- und reparaturanfälligen Fahrzeugteile wie Fahrgestell, Fahrwerk, Reifen, Bremsanlage usw.

FSP – Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräteprüfung nach § 57b StVZO


  • Prüfung von Fahrtenschreibern (analog und digital)
  • Reparatur und Diagnose der Geräte
  • Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern nach §57d

UVV – Betriebs- und Sicherheitsprüfung nach BGV D29

Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung) werden alle sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten und Aufbauten (z. B. Ladebordwände, Ladekräne) geprüft. Als anerkannter Betrieb sind wir autorisiert, die UVV-Prüfungen für Nutzfahrzeuge abzunehmen und die entsprechende Prüfbescheinigung auszustellen.

GAP – Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO

Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen wird alle zwei Jahre eine Gasanlagen-Prüfung (GAP) fällig. Als zugelassener Betrieb für den Einbau von Gasanlagen in LKWs (über 250 PS), führen wir auch entsprechende Gasanlagenprüfungen durch.

UNSERE PRÜFZEITEN

Wir sind DEKRA-Partner!